Präsidialsystem

Präsidialsystem
Prä|si|di|al|sys|tem 〈n. 11; unz.〉 demokrat. Regierungssystem mit einem mit großen Vollmachten ausgestatteten, direkt gewählten Präsidenten an der Spitze, z. B. in den USA

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Prä|si|di|al|sys|tem, das:
1. Präsidialdemokratie:
das amerikanische P.
2. System, nach dem innerhalb einer Körperschaft nur eine Person das Recht zur Beschlussfassung hat.

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Präsidialsystem,
 
präsidentiẹlles System, Erscheinungsform der repräsentativen Demokratie, bei der im Gegensatz zum parlamentarischen Regierungssystem (Parlamentarismus) die Spitze der Exekutive (zugleich Staatsoberhaupt) nicht vom Parlament bestimmt wird und von diesem unabhängig ist. Das Modell des Präsidialsystems ist unter dem Einfluss der Gewaltenteilungslehre Montesquieus konzipiert worden, mit großer Konsequenz in der Verfassung der USA. Sie hat besonders den Verfassungen der lateinamerikanischen Republiken als Vorbild gedient, bildete jedoch dort seit dem 19. Jahrhundert oft den Rahmen diktatorischer Regierungssysteme (»Präsidialdiktatur«). Im 20. Jahrhundert bildeten sich z. B. in der Weimarer Reichsverfassung und in der Verfassung der Fünften Französischen Republik Mischformen zwischen Präsidialsystem und parlamentarisches Regierungssystem heraus.
 
Kennzeichnend für das Präsidialsystem ist der vom Volk gewählte Präsident, der die Funktionen des Staatsoberhaupts und des Regierungschefs vereinigt; er kann vom Parlament nicht abgewählt werden; ihm steht demgegenüber nicht das Recht zu, das Parlament aufzulösen. Seine Amtshandlungen bedürfen keiner Gegenzeichnung. Die Mitglieder des »Kabinetts« sind seinen Anweisungen unterworfen. Der Präsident bedarf zwar zur Ernennung der Kabinettsmitglieder der Zustimmung einer Körperschaft der Legislative (in den USA des Senats), es steht ihm aber frei, Kabinettsmitglieder zu entlassen oder gegen den Widerspruch der gesetzgebenden Körperschaften in ihren Ämtern zu belassen. Parlamentarische Misstrauens- und Vertrauensvoten gibt es nicht, in den USA jedoch das Impeachment. Der Präsident besitzt kein Recht zur Gesetzesinitiative, sondern nur ein suspensives Veto gegenüber Gesetzesvorlagen des Parlaments. Kein Mitglied der Exekutive darf zugleich der Legislative angehören (Inkompatibilität von Amt und Mandat); eine Ausnahme bildet in den USA der Vizepräsident, der Vorsitzender des Senats ist, jedoch nur bei Stimmengleichheit mit Stimmrecht. - Das Präsidialsystem in den USA beruht auf dem Grundgedanken, dass die beim Präsidenten liegende Exekutivhoheit (»power of the sword«) durch die beim Kongress liegende Finanzhoheit (»power of the purse«) ausgeglichen wird (Prinzip der »checks and balances«).
 
 
K. von Beyme: Das präsidentielle Reg.-System der Vereinigten Staaten in der Lehre der Herrschaftsformen (1967);
 W. Steffani: Parlamentar. u. präsidentielle Demokratie. Strukturelle Aspekte westl. Demokratien (1979);
 E. Fraenkel: Das amerikan. Reg.-System (Neuausg. 1986).

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Prä|si|di|al|sys|tem, das: 1. Präsidialdemokratie: das amerikanische P. 2. System, nach dem innerhalb einer Körperschaft nur eine Person das Recht zur Beschlussfassung hat.

Universal-Lexikon. 2012.

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